SPRECHEN, VERSTEHEN, ERLEBEN.

Weiterbildung zahlt sich aus


  

Seit Ende 2009 wurden die Rahmenbedingungen der Bildungsprämie deutlich verbessert. Sofern Ihr Jahreseinkommen innerhalb der u. a. Grenzen liegt, besteht die Möglichkeit, sich die Teilnahme an einer Weiter-bildungsmaßnahme mit bis zu 500,00 € bezuschussen zu lassen.

 

Eine Bildungsprämie - Zwei Komponenten

 

Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten: 

  • Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro (ab 1.1. 2010) können alle Erwerbstätigen erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
  • Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Vorteile des Weiterbildungssparens können all diejenigen in Anspruch nehmen, die über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Dies gilt unabhängig vom derzeitigen Einkommen.

Den Prämiengutschein können Weiterbildungsinteressierte für Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate benutzen, sowie für alle Maßnahmen, die der Fortbildung dienen. Die Förderung von Einzelunterricht ist jedoch leider nicht möglich.

Das Weiterbildungssparen kann ergänzend zum Prämiengutschein hinzukommen. Die beiden Komponenten können also zusammen genutzt und in Anspruch genommen werden. Alle Weiterbildungsinteressenten mit angespartem Guthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) können den verbleibenden finanziellen Eigenanteil einer Bildungsmaßnahme vor Ablauf der üblichen Sperrfrist entnehmen. Hierzu hat der Gesetzgeber das VermBG den Anforderungen angepasst und so den weiterbildungsbereiten Menschen mehr Flexibilität ermöglicht. 

Genaueres hierzu erfahren Sie in der persönlichen Prämienberatung in einer der bundesweiten Beratungsstellen im "Netzwerk der Bildungsprämie". Gerne stehen auch wir Ihnen für ein erstes Informationsgespräch zur Verfügung. 

Förderhinweis!


"Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert."